Wechsel der Hausverwaltung

Sie sind mit der Leistung Ihrer Hausverwaltung unzufrieden? In einer Hausverwaltung wird der Großteil der zu erledigenden Arbeit von Menschen geleistet und so kann auch einmal ein Fehler unterlaufen. Wenn Sie allerdings mit der Qualität der Arbeit Ihres Verwalters grundsätzlich und dauerhaft unzufrieden sind, kann letztendlich nur ein Wechsel der Hausverwaltung empfohlen werden.

Jeder Hauseigentümer und jede Wohnungseigentümergemeinschaft kann ohne Angabe von Gründen den Hausverwalter wechseln.

Der Alleineigentümer bzw. die Mehrheit der Eigentümer einer Immobilie kann, sofern im Verwaltungsvertrag (Verwaltungsvollmacht) nichts anderes vereinbart wurde, die erteilte Verwaltungsvollmacht jederzeit widerrufen.

Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. die Mehrheit einer Eigentümergemeinschaft kann einen auf unbestimmte Zeit bestellten Verwalter unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode (üblicherweise zum 31. Dezember) kündigen.

Wurde der Verwalter auf eine bestimmte, mehr als dreijährige Zeit bestellt, kann die Eigentümergemeinschaft nach Ablauf von drei Jahren den Verwaltungsvertrag (Verwaltungsvollmacht) ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende jeder Abrechnungsperiode (üblicherweise der 31. Dezember) kündigen.

Im übrigen kann der Verwaltungsvertrag jederzeit aus wichtigen Gründen von der Eigentümergemeinschaft gekündigt werden.

Von Seiten der Wohnungseigentumsgemeinschaft ist jedoch zu beachten, dass das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Formvorschriften für eine ordnungsgemäße Kündigung vorsieht. Eine Missachtung dieser Formvorschriften kann zu einer erfolgreichen Anfechtung der Kündigung führen.

Weitere Informationen zur Frage der Auswahlkriterien für eine Hausverwaltung finden Sie unter "Sie suchen eine Hausverwaltung".

Falls Sie, aus welchen Gründen auch immer, einen Wechsel Ihres Hausverwalters in Erwägung ziehen, stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Beratungsgespräch sehr gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich direkt an:

Brigitte Ganster
Geschäftsleitung

Tel.: +43 1 7121488
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